Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der
allgemeinen und politischen Bildung
1. Anmeldung und Bezahlung
TeilnehmerInnen melden sich schriftlich, telefonisch oder online an. Der
Teilnahmebeitrag (je nach Ausschreibung) kann vor Ort bezahlt werden oder muss
überwiesen werden (Bitte Fristen in der Ausschreibung beachten!). Erst nach Überweisung des Teilnahmebeitrags
ist die Anmeldung verbindlich! Anhand des Eingangsdatums der Anmeldung
wird die Teilnahme berücksichtigt. Sollte die gewünschte Veranstaltung
ausgebucht sein oder ausfallen, erfolgt eine Absage oder die Eintragung auf
eine Warteliste. Hier vermerkte Personen werden nur benachrichtigt, wenn ein
Platz frei geworden ist.
2. Teilnahmebeiträge und Leistungsumfang
Die Höhe der
Teilnehmerbeiträge und der Umfang der Leistungen ist der jeweiligen
Ausschreibung zu entnehmen. Falls sich für geplante Veranstaltungen
Preissteigerungen (z.B. durch Erhöhung von Transport- oder Unterbringungsleistungen)
ist „Arbeit und Leben“ Rostock e.V. berechtigt, den Teilnehmerbeitrag
entsprechend zu erhöhen. Dies muss mindestens drei Wochen vor Seminarbeginn den
angemeldeten Teilnehmenden bekannt gegeben werden. Angemeldete TeilnehmerInnen sind
dann zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Bei Seminaren, die eine soziale Staffelung ermöglichen, können Schüler, Studierende,
Arbeitslose ermäßigte Teilnehmerbeiträge bezahlen. Bitte informieren Sie sich
vor dem Seminar.
Die An- und Abreise zu Veranstaltungen kann nicht erstattet werden.
Die Teilnehmenden sorgen selbst für ihre Verpflegung, sofern Versorgungskosten nicht Bestandteil der Ausschreibung
sind und mit den Seminarkosten bezahlt werden.
Sollten zusätzliche Kosten entstehen,
die von den Teilnehmenden zu tragen sind, werden diese ausgewiesen.
3. Bezahlung
Wenn auf
unseren Programmausschreibungen und Flyern nicht anders vermerkt, ist der
Teilnahmebeitrag zu Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die
Teilnehmenden erhalten über den Betrag eine Quittung.
Für Studienreisen und Wochenseminare werden die Teilnahmegebühren mit der sind fristgerecht
lt. Ausschreibung zu überweisen.
Die Einzahlungen erfolgen auf das Konto von „Arbeit und Leben“ Rostock e.V. / IBAN:
DE 21 1305 0000 0435 002295 / BIC: NOLADE21ROS
Dabei sind der angemeldete Teilnehmende und der Titel des Seminars auf der
Überweisung zu vermerken. Ist der Teilnahmebeitrag nicht vor Seminarbeginn auf
unserem Konto eingegangen, behalten wir uns vor, den jeweiligen Teilnehmenden
von der Teilnahme auszuschließen. In Ausnahmefällen kann eine Barzahlung vor
Ort vereinbart werden. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages ersetzt keine
Abmeldung, entsprechende Ausfallgebühren sind dennoch zu zahlen.
4. Rücktrittsbedingungen
Abmeldungen müssen schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen erfolgen. In
Ausnahmefällen ist eine telefonische Abmeldung ausreichend. Wenn eine Abmeldung
innerhalb von 7 Tagen (bei Tagesveranstaltungen) und 14 Tagen (bei mehrtägigen
Veranstaltungen) vor Beginn des Seminars erfolgt, kann nach dieser Frist eine
Bearbeitungsgebühr von 30% der ausgewiesenen Teilnahmebeiträge erhoben werden. Danach
können die Gebühren in voller Höhe des Teilnahmebeitrages eingefordert werden.
Bei Veranstaltungen mit abweichenden Regelungen, werden die Bedingungen für
einen Rücktritt gesondert bekannt gegeben.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus bestimmten Gründen
abzusagen oder zu verschieben (z. B. MindestteilnehmerInnenanzahl nicht
erreicht; Ausfall der TeamerInnen; sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb). Die
angemeldeten TeilnehmerInnen werden schnellstmöglich über die Absage oder
Terminverschiebung in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall werden bereits
gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet. Kosten die den
Teilnehmenden aufgrund des Ausfalles einer Veranstaltung entstanden sind,
können nicht erstattet werden.
„Arbeit und Leben“ Rostock e.V. behält sich vor, aus wichtigen Gründen
Änderungen bei dem geplanten Programm, der Unterbringung und/oder dem Aufenthalt
vorzunehmen.
6. Versicherung und Haftung
Alle Schäden sind grundsätzlich zuerst mit dem Verursacher zu regeln.
„Arbeit und Leben“ Rostock e.V. haftet, soweit kein anderer Veranstalter
benannt ist, im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Personenschäden und bei
Sachschäden je Schadensereignis im Rahmen der beschränkten Haftung entsprechend
der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB und damit einhergehender Regelungen.
Um sich vor Kostennachteilen bei Auslandsseminaren zu schützen, wird den
Teilnehmenden der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und
eventuell eines Versicherungspakets, das im allgemeinen die Gepäck-, Unfall-,
Haftpflicht- und Krankenversicherung enthält, angeraten.
Bei Seminaren wird der Transport (Bahn, Flug, Bus, etc.) durch „Arbeit und
Leben“ Rostock e.V. nur vermittelt. Es
gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen. Ausschluss
von Teilnehmenden übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von
TeilnehmerInnen aus Personen- und Sachschäden. Dasselbe gilt für
Schadensersatzansprüche von Leistungsträgern (z. B. TeamerInnen,
Bildungsstätten, Fuhrunternehmen). Alle Schäden sind grundsätzlich mit dem
Verursacher zu regeln. Wir empfehlen den TeilnehmerInnen den Abschluss einer
Reiserücktritts- und Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls den Abschluss
einer Auslandskrankenversicherung.
7. Ausschluss von TeilnehmerInnen
Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, die am jeweiligen Veranstaltungsort
geltende Hausordnung zu beachten und Anweisungen der Mitarbeitenden von „Arbeit und Leben“ Rostock e.V. sowie deren Beauftragten zu folgen.
TeilnehmerInnen an Veranstaltungen im In- und Ausland, die gegen gesetzliche
Bestimmungen des (Gast-)Landes, gegen zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen
oder durch ihre Handlungen die anderen TeilnehmerInnen gefährden oder Schäden
verursachen bzw. die Seminardurchführung nachhaltig stören, können durch die
Seminarleitung sowie deren Beauftragten sofort und entschädigungslos von der
weiteren Teilnahme am Seminar ausgeschlossen werden. Für alle verursachten
Schäden haftet der / die fehlbare TeilnehmerIn. Die tatsächliche Dauer der
Teilnahme wird in der Teilnahmebescheinigung vermerkt. Eventuell entstehende Mehrkosten
trägt der Teilnehmende bzw. deren Erziehungsberechtigte/r.
8. Datenschutz
Persönliche Daten werden von Arbeit und Leben ausschließlich zu
Bildungsplanungs-, Verwaltungs- und Abrechnungszwecken gespeichert und an
Kooperationspartner und Subventionsgeber nur zu Zwecken der Abrechnung weitergegeben.
9. Sonstige Hinweise
Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist an keinerlei Partei-,
Gewerkschafts- oder Religionszugehörigkeit gebunden. Für gesetzliche
Arbeitnehmervertretungen gelten weitere gesonderte Teilnahmebedingungen und
Kostensätze.
Hinweise: Über die Teilnahme am Bildungsurlaub sollten Sie sich fristgerecht mit uns in Verbindung setzen.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigung:
Teilnehmen
können grundsätzlich alle interessierten Personen, insbesondere die
gesetzlichen InteressenvertreterInnen wie z.B. Betriebsräte, Personalräte,
Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen an unseren
Seminaren teilnehmen.
Auch gewählte
Ersatzmitglieder haben einen Anspruch auf Seminare nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG, wenn
sie mehrfach für Vertretungsfälle für die Betriebsrats-arbeit eingesetzt wurden
oder künftig werden (BAG, Beschl. vom 19. Sept. 2001).
Teilnahmevoraussetzung:
Voraussetzung für die
Teilnahme sowie für die Freistellung, Entgeltfortzahlung und Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber ist die Erforderlichkeit der Schulung. Unsere Seminare erfüllen
diese Voraussetzungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 39 Abs.1 PersVG M-V und § 12 Abs.12 Gleichstellungsgesetz M-V.
Weiterhin ist der
ordnungsgemäße Beschluss des Betriebs- oder Personalrates notwendig.
Seminargebühr:
Die
Seminargebühr beinhaltet die Kosten für das Schulungsmaterial, Tagungs- und
Pausengetränke, Snacks, Mittagsmenü, sowie Seminarleitung und -organisation.
Die
Seminargebühr und ggf. Übernachtungs- und Literaturkosten stellen wir dem
Arbeitgeber in Rechnung.
Übernachtung: Wenn Sie am Schulungsort übernachten möchten, kreuzen Sie dies bitte auf dem Anmeldeformular an. Bei freien Kapazitäten organisieren wir gern die Übernachtung im pentahotel Rostock ( www.pentahotels.com/de/hotels/rosph-rostock/hotel-information ). Hotel-Extras wie z. B. Abendessen oder Mini-Bar werden nicht übernommen. Diese Kosten sind vom Teilnehmer vor Ort zu bezahlen. Die Übernachtungspreise gelten für Übernachtungen zwischen den Seminartagen. Zusätzliche Übernachtungen sind gegen Aufpreis möglich.
Rücktritt: Sollte ein Rücktritt durch eine/n Teilnehmende/n vom Schulungsvertrag notwendig sein und kein Ersatzkandidat geschickt werden können, hat der Rücktritt schriftlich zu erfolgen und kann bis 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn kostenfrei erfolgen. Danach können wir eine Ausfallgebühr in Höhe der Teilnehmergebühr erheben.
Anmeldung:
Für
die Seminare ist eine schriftliche Anmeldung auf dem Anmeldeformular notwendig.
Für alle Seminare sind (formlose) Voranmeldungen möglich – schriftlich oder
telefonisch. Wenn Sie also Interesse an
einem Seminar haben, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Dann
senden wir Ihnen die Einladung mit allen erforderlichen Informationen für das
Seminar und das Anmeldeformular zu.
Wir
bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung, die damit verbindlich ist.
Wenn
Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns!
Wir bieten auch weitere
Themen gern an.
Bitte rufen Sie uns an, wenn
Sie ein spezielles Thema interessiert!
Gern organisieren wir für Sie
auch Inhouse-Seminare in Ihrem Betrieb oder an einem anderen Ort. Wir schicken
Ihnen dann ein spezielles Angebot.
Wichtig!
In Ausnahmefällen kann es zu
Änderungen der Termine, Veranstaltungsorte, der Referenten bzw. der Kosten für
die Seminare kommen.
Beachten Sie deshalb unsere
Einzelausschreibungen für das jeweilige Seminar.
Kontakt: „Arbeit und Leben“ Rostock e.V.
August-Bebel-Str. 89, 18055
Rostock
Tel. 0381/ 497 79 30 oder -14
Fax: 0381/
49 77 939
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